Es lassen sich grundsätzlich zwei Kategorien von zwei- und mehrsprachigen Schülerinnen und Schülern unterscheiden:

  • Schülerinnen und Schüler ohne oder mit wenigen Kenntnissen der deutschen Sprache,
  • Schülerinnen und Schüler mit Vorkenntnissen der deutschen Sprache.

Für alle Schülerinnen und Schüler ist die Unterrichtssprache Hochdeutsch. Im Deutschunterricht als Zweitsprache erfahren sie Hochdeutsch als mündliches und schriftliches Kommunikationsmittel. Nach dem Prinzip der bilingualen Erziehung «eine Person - eine Sprache» hält sich die Lehrperson an den konsequenten Gebrauch des Hochdeutschen. Der Erwerb der Mundart erfolgt im alltäglichen Kontakt mit den Mitschülerinnen und Mitschülern. Unterstützung zum Mundarterwerb (zum Beispiel phonetische Unterschiede, spezifische Ausdrücke) kann im Unterricht thematisiert werden.

Schülerinnen und Schüler sollen Freude haben am Umgang mit der Sprache. Dazu können Spiele, Lieder, Verse, Gedichte und Rhythmik eingesetzt werden. Insbesondere im Anfangsunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler die Sprache in konkreten Handlungszusammenhängen erfahren, zum Beispiel beim Einkaufen, Kochen, Gestalten, durch den Gebrauch von Gegenständen, beim Spielen von Szenen. Der Aufbau der Unterrichtsinhalte entspricht den Bedürfnissen und Lebensumständen der Heranwachsenden.

Schülerinnen und Schüler des Unterrichts in Deutsch als Zweitsprache beginnen zu verschiedenen Zeitpunkten und in unterschiedlichem Alter mit dem Unterricht. Der Unterricht ist zyklenunabhängig aufgebaut und richtet sich nach dem Spracherwerb in der deutschen Sprache. Je nach Alter der Schülerinnen und Schüler haben sie bereits Kompetenzen im Sprachunterricht erworben. Analog zum Europäischen Sprachenportfolio werden die verschiedenen aufeinander aufbauenden Stufen in Grundstufe G (für Schülerinnen und Schüler ohne oder mit wenigen Kenntnissen der deutschen Sprache) und Aufbaustufe A (für Schülerinnen und Schüler mit Vorkenntnissen der deutschen Sprache) unterschieden. Dabei entsprechen die Grundstufe der Stufe der elementaren Sprachverwendung im Europäischen Sprachenportfolio und die Aufbaustufe der Stufe der selbständigen Sprachverwendung.

Der Fachbereichslehrplan Deutsch als Zweitsprache, DaZ, ist dem Lehrplan 21 vorangestellt. Entsprechend ergeben sich «Vorläufer-Kompetenzen» für die Kompetenzen, die im Lehrplan 21 beschrieben sind. Auf diese Kompetenzen in den Fachbereichslehrplänen Deutsch, Französisch 1. Fremdsprache und Italienisch 3. Fremdsprache wird mittels Links verwiesen.